Delegation und Abgrenzung von Betreueraufgaben versus Aufgaben der Sozialbehörden, Dienste und Einrichtungen und Kooperation im Netzwerk
Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Pflichten des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich – vor allem im SGB - eindeutig geregelt.
Arbeitsschwerpunkte:
• Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
• Delegation und Abgrenzung
• Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. der Krankenhaussozialdienste, des ambulanten betreuten Wohnens, von stationären Einrichtungen der Altenpflege usw.
• Kooperation im Netzwerk
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und zwar vor allem Kenntnisse zu Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis, insbesondere zu Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 c) BtRegV und
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.
Leitung | Ralph Chauvistré - Diplom Rechtspfleger - Nachlasspfleger - Testamentsvollstrecker - Dozent |
Zielgruppe | Vereins-, Behörden- und Berufsbetreuer/innen sowie Interessierte, welche z.B. mit Rechtlichen Betreuer/innen arbeiten und deren Aufgaben kennen sollten (z.B. Sozialdienste, Einrichtungs- und Pflegedienstleistungen, Beratende usw.) |
Ort | Online-Seminar |
Teilnahmegebühr | 169 € bzw. 152 €/135 € (ermäßigt) bzw. 84 € (Bildungsscheck) |
Unterrichtsstunden | 8 Std. - entspricht 6 Zeitstunden |
Termin | 06.05.2024 |
Zeit | 09:15 - 17:00 Uhr |
Abschluss | Leistungsnachweis/ Sachkundenachweis Anrechenbar für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“ |
Lernmittel | Skript als PDF-Datei (selbst auszudrucken) - vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. Handreichung d. Deutschen Vereins: „Kooperation und Abgrenzung – Das Verhältnis von Rechtlicher B..." >> https://betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/AbgrenzungDV.pdf |
Veranstaltungsnummer | WBD 01/24 |
Information | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Tel.: 0251 526287 Fax: 0251 526724 E-Mail: kontakt@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |
Anmeldung |