NEU: Reform des Betreuungsrechts: Unterstützende Entscheidungsfindung und Empowerment in der Betreuung 01/22
 
Unterstützende Entscheidungsfindung, Empowerment/Unterstützungsmanagement

Zum 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Die darin neu formulierten Ziele beruflicher Betreuung verlangen ein anderes methodisches Vorgehen und die Berichtserstattung darüber an das Betreuungsgericht.

So heißt es in § 1821 BGB (neu)
„…
2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer … zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. …

6) Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.“

Im neuen Gesetz taucht der Begriff „Wohl“ nicht mehr auf. Es stehen die Wünsche, die Selbstbestimmung der Betreuten im Vordergrund und sind neue Maxime des Betreuerhandelns.

Empowerment/Unterstützungsmanagement in der Betreuung will die betreuten Menschen weitestgehend von der Betreuung unabhängig machen und deren Selbstbestimmung stärken. Werkzeug dazu ist u.a. die „Unterstützende Entscheidungsfindung“. Dazu versuchen die Methoden des Empowerments (Unterstützungsmanagements), die Stärken der Menschen in den Blick zu nehmen und ihre Potenziale zur Lebensbewältigung und Lebensgestaltung auch unter eingeschränkten Bedingungen zu mobilisieren. Es gilt, verschüttete Ressourcen wiederzuentdecken, zukunftsgerichtet ihre Fähigkeiten zur Selbstbestimmung und Selbstveränderung zu stärken und mit ihnen handlungsfähige Lösungswege zu entwickeln. Nicht die Helfer wissen den Weg, vielmehr müssen sie es den Betroffenen ermöglichen, eigene Wege zu finden und Ressourcen (wieder) zu aktivieren. Insbesondere für Menschen, die den Glauben an ihre Fähigkeiten nicht vermittelt bekommen bzw. verloren haben und nach schulischen, beruflichen oder persönlichen Krisen unsere professionelle Unterstützung benötigen, ist dieser Ansatz hilfreich.

Ziel des Seminars ist, die Teilnehmenden anhand von Praxisbeispielen für die Situation und Symptomatik der Betroffenen zu sensibilisieren, sinnvolle Handlungsweisen und Möglichkeiten der Interventionen zu erarbeiten, abzuleiten und dann zu vermitteln
- Grundlagen des Konzeptes kennen lernen
- Unterstützung durch Netzwerke erarbeiten
- Wege zur Krisenbewältigung erlernen
- Kompetenzdialoge führen können

Gerne können Sie dazu Ihre eigenen Praxisfälle mitbringen!


In dem Seminar wird Sachkunde gem. §23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungsrechts sowie auf dem Gebieten der Personensorge
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
Nr. 3. Kenntnisseder Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.
 
LeitungDorthe Leschnikowski-Bordan
- Magistra Artium (M.A.)
- Trainerin, Beraterin, Einzelcoach
- Dozentin u.a. an der Hochschule Bochum
ZielgruppeBerufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden und Rechtspfleger/innen sowie Interessierte
OrtBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Teilnahmegebühr299,00 bzw. 269,00/239,00 (ermäßigt) bzw. 149,50 (Bildungsprämie/-scheck)
Unterrichtsstunden16 Std.
Termin02.03. - 03.03.2022
Zeit10:00 - 17:00 Uhr (zwei Tage)
AbschlussTeilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis
LernmittelSkript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
VeranstaltungsnummerEP 01/22
InformationBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Telefon: 0251 526287
Telefax: 0251 526724
 
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
 
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de

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