Verschoben: NEU: Reform des Betreuungsrechts - was ändert sich für Betreuungsbehörden? - keine Anmeldung mehr möglich!
 
Verschoben!
Neue Termine am:
15. und 17. Februar 2022

Die Struktur-Reform des Betreuungsrechts wird ab dem 01.01.2023 Realität.

Dieses Seminar bereitet die Fachkräfte in der Betreuungsbehörde schon jetzt auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die drängenden Fragen. Das Seminar ermöglicht einen frühen Überblick und behandelt insbesondere das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Auch wenn einige Regelungen noch konkretisiert werden, sind die Weichen für die Zeit ab dem 01.01.2023 grundlegend gestellt.

Welche neuen bzw. erweiterten Aufgaben kommen auf die Betreuungsbehörden zu?
• die effektivere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes
• die stärkere Betonung der Wünsche betreuter Menschen
• die Registrierung und Anerkennung von beruflichen Betreuern und das Verfahren
• die Anbindung ehrenamtlicher Betreuer an Betreuungsvereine
• die neuen Mitteilungs- und Informationspflichten

Das Seminar bietet auch Raum für einen fachlichen Austausch der Teilnehmer
untereinander.
 
LeitungRalph Chauvistré
- Diplom Rechtspfleger
- Nachlasspfleger
- Testamentsvollstrecker
- Dozent
ZielgruppeFachkräfte aus Betreuungsbehörden
OrtBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Teilnahmegebühr159,00 bzw. 143,00/127,00 (ermäßigt) bzw. 79,50 (Bildungsscheck/-prämie)
Unterrichtsstunden5
Termin 17.12.2021 jetzt: 15.02.2022 oder 17.02.2022
Zeit10:00 - 16:00 Uhr - anschließend Weihnachtsmarktbesuch in Münster
AbschlussTeilnahmebescheinigung
LernmittelSkript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
VeranstaltungsnummerBBR 01/21
InformationBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Tel.: 0251 526287
Fax: 0251 526724
 
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
 
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de