Verschoben!
Neue Termine am:
15. und 17. Februar 2022
Die Struktur-Reform des Betreuungsrechts wird ab dem 01.01.2023 Realität.
Dieses Seminar bereitet die Fachkräfte in der Betreuungsbehörde schon jetzt auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die drängenden Fragen. Das Seminar ermöglicht einen frühen Überblick und behandelt insbesondere das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Auch wenn einige Regelungen noch konkretisiert werden, sind die Weichen für die Zeit ab dem 01.01.2023 grundlegend gestellt.
Welche neuen bzw. erweiterten Aufgaben kommen auf die Betreuungsbehörden zu?
• die effektivere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes
• die stärkere Betonung der Wünsche betreuter Menschen
• die Registrierung und Anerkennung von beruflichen Betreuern und das Verfahren
• die Anbindung ehrenamtlicher Betreuer an Betreuungsvereine
• die neuen Mitteilungs- und Informationspflichten
Das Seminar bietet auch Raum für einen fachlichen Austausch der Teilnehmer
untereinander.
Leitung | Ralph Chauvistré - Diplom Rechtspfleger - Nachlasspfleger - Testamentsvollstrecker - Dozent |
Zielgruppe | Fachkräfte aus Betreuungsbehörden |
Ort | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster |
Teilnahmegebühr | 159,00 bzw. 143,00/127,00 (ermäßigt) bzw. 79,50 (Bildungsscheck/-prämie) |
Unterrichtsstunden | 5 |
Termin | |
Zeit | 10:00 - 16:00 Uhr - anschließend Weihnachtsmarktbesuch in Münster |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Lernmittel | Skript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. |
Veranstaltungsnummer | BBR 01/21 |
Information | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Tel.: 0251 526287 Fax: 0251 526724 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |