Betreuungsplanung und Case Management/Unterstützungsmanagement (CM 02/22)
 
Methoden zur effizienten und effektiven Berufsbetreuung

Zum 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Die bisherige Regelung zur Betreuungsplanung fällt weg und dafür wird diese im Anfangsbericht sowie der laufenden Berichterstattung von den Berufsbetreuer/innen verlangt:

㤠1863 BGB (neu)
Berichte über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten
(1) Mit Übernahme der Betreuung hat der Betreuer einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) zu erstellen. Der Anfangsbericht hat insbesondere Angaben zu folgenden Sachverhalten zu enthalten:
1. persönliche Situation des Betreuten,
2. Ziele der Betreuung, bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf § 1821 Absatz 6*, und
3. Wünsche des Betreuten hinsichtlich der Betreuung.“

*㤠1821 Absatz 6 BGB (neu)
(6) Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine eigenen
Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.“

Aber auch aufgrund des begrenzten vorgegebenen Stundenkontingents muss qualitativ hochwertige Berufsbetreuung methodisch und geplant vorgehen. Dies ermöglicht, in Verbindung und als Umsetzung der Betreuungsplanung, die Methode Case Management/Unterstützungsmanagement.

Case Management (auch: Fall-Management oder Unterstützungsmanagement) ist eine Methode zur Integration sozialer Dienste zur koordinierten, effektiven und effizienten Versorgung und Inklusion unterstützungsbedürftiger Menschen; sie ist leicht handhabbar und lässt sich mühelos in die Arbeitsabläufe der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer einfügen. Mit Case Management ist es möglich die im Betreuungsplan genannten Ziele und Maßnahmen umzusetzen, Menschen mit Behinderungen bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und deren Recht auf Teilhabe (Inklusion) zu verwirklichen,

Der Referent präsentiert anhand eines Beispiels aus der Praxis Betreuungspläne als Übung und stellt diese für die praktische Anwendung zur Verfügung.

Arbeitsschwerpunkte
- Gesetzliche Grundlagen für die Betreuungsplanung
- Ziele und Maßnahmen der Betreuung im Betreuungsplan
- Anforderungen an den Betreuungsplan
- Überprüfung durch das Betreuungsgericht
- Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde
- Betreuungsplanung und Case Management/Unterstützungsmanagement
- Prinzipien und Kernaufgaben des Case Management
- Case Management-Programme
- Aufgaben und Ablaufmodell von Case Management
- Case Management als Methode zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe (Inklusion)
- Betreuungsplanung - Hilfsmittel
- Delegation und Leistungen »Dritter«
- Evaluation und Qualitätssicherung

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs-und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen-und Vermögenssorge
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.
 
LeitungUwe Fillsack
-Dipl.-Sozialarbeiter
-Organisator (IHK)
-Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger
-Unternehmensberater (KMU)
ZielgruppeVereins-, Berufs- und Behördenbetreuer/innen, Rechtspfleger/innen und Interessierte.
OrtJugendherberge Stuttgart international
Raum Brünn
Haußmannstraße 27
70188 Stuttgart
Teilnahmegebühr299,00 bzw. 269,00/239,00 (ermäßigt) bzw. 149,50 (Bildungsprämie/-scheck)
Unterrichtsstunden16
Termin17.01. - 18.01.2022
Zeit10:00 - 17:00 Uhr (zwei Tage)
AbschlussTeilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis
LernmittelSkript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Vordrucke
VeranstaltungsnummerCM 02/22
InformationBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Tel.: 0251 526287
Fax: 0251 526724
 
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
 
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de

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