NEU: Bundesteilhabegesetz – die neue Eingliederungshilfe – was Betreuer wissen müssen 01/20
 
Bundesteilhabegesetz – die neue Eingliederungshilfe – was Betreuer wissen müssen

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) änderten sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend. Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – komplizierte Aufgaben zu.

Arbeitsschwerpunkte:

- Wer ist wo für was zuständig? Durchblick im reformierten Reha-Verfahren
- Beteiligung bei Hilfeplanung / Bedarfsermittlung
- Die neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Neue Einkommens- und Vermögensgrenzen berechnen können
 
LeitungEdith Sonntag LL.M.
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Sozialrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
- Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen
ZielgruppeBerufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Rechtspfleger und Betreuungsrichter, Rechtsanwälte, Beratende aus Verbänden und Vereinen, Senior
OrtBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

https://www.betreuer-weiterbildung.de/anfahrt.htm
Teilnahmegebühr149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie)
Unterrichtsstunden8
Termin09.12.2020
Zeit10:00 - 17:00 Uhr
AbschlussTeilnahmebescheinigung
LernmittelSkript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
VeranstaltungsnummerBTHG 01/20
InformationBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Tel.: 0251 526287
Fax: 0251 526724
 
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
 
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de

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