Bundesteilhabegesetz – die neue Eingliederungshilfe – was Betreuer wissen müssen
Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) änderten sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend. Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – komplizierte Aufgaben zu.
Arbeitsschwerpunkte:
- Wer ist wo für was zuständig? Durchblick im reformierten Reha-Verfahren
- Beteiligung bei Hilfeplanung / Bedarfsermittlung
- Die neuen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Neue Einkommens- und Vermögensgrenzen berechnen können
Leitung | Edith Sonntag LL.M. - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Sozialrecht - Fachanwältin für Familienrecht - Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen |
Zielgruppe | Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Rechtspfleger und Betreuungsrichter, Rechtsanwälte, Seniorenvertreter sowie Interessierte |
Ort | Jugendherberge Stuttgart international Raum St. Helens Haußmannstraße 27 70188 Stuttgart https://www.betreuer-weiterbildung.de/anfahrt.htm |
Teilnahmegebühr | 149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie) |
Unterrichtsstunden | 8 |
Termin | 27.11.2020 |
Zeit | 10:00 - 17:00 Uhr |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Lernmittel | Skript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. |
Veranstaltungsnummer | BTHG 02/20 |
Information | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Tel.: 0251 526287 Fax: 0251 526724 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |