Der Betreuer als Arbeitgeber: Arbeitsrechtliche Grundlagen für das Betreuungsbüro und den Betreuungsverein
Der Weg vom alleine "kämpfenden" Berufsbetreuer zum Arbeitgeber ist oft kürzer als man denkt. Gerade durch die Einführung der Pauschalierung durch das 2. BtRÄndG und der damit verbundenen notwendigen Steigerung der Betreutenzahl müssen Berufsbetreuer/innen Aufgaben delegieren und mit Hilfskräften arbeiten. Es ist strategisch über kurz oder lang für die Qualität der Betreuungsarbeit besser und zudem kostengünstiger eine/n Mitarbeiter/in zu beschäftigen, als alles selbst zu machen und sich mit Arbeiten aufzureiben, die andere vielleicht sogar besser machen können.
Praxisnah werden für die Betreuungs - Praxis alle Beschäftigungsmöglichkeiten, alle notwendigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerrechte und -pflichten aufgezeigt.
Arbeitsschwerpunkte
Das gesamte ABC der Personalwirtschaft praxisorientiert für das Betreuungsbüro:
über
bis
Leitung | Uwe Fillsack - Dipl.-Sozialarbeiter - Organisator (IHK) - Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger - Unternehmensberatung (KMU) - Dozent |
Zielgruppe | Berufs- und Vereinsbetreuer/innen sowie deren Assistent/inn/en und solche die es werden wollen |
Ort | Jugendherberge Stuttgart international Raum St. Louis Haußmannstraße 27 70188 Stuttgart |
Teilnahmegebühr | 149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie) |
Unterrichtsstunden | 8 |
Termin | 18.03.2020 |
Zeit | 10:00 – 17:00 Uhr |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung. |
Lernmittel | Skript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. |
Veranstaltungsnummer | BA 02/20 |
Information | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Telefon: 0251 526287 Telefax: 0251 526724 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |