Delegation und Abgrenzung von Betreueraufgaben versus Aufgaben der Sozialbehörden, Dienste und Einrichtungen
Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Aufgaben des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich eindeutig geregelt.
Arbeitsschwerpunkte
Leitung | Uwe Fillsack - Dipl.-Sozialarbeiter - Organisator (IHK) - Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger - Unternehmensberater (KMU) - Dozent |
Zielgruppe | Vereins-, Behörden-und Berufsbetreuer/innen sowie Interessierte, welche z.B. mit Betreuern arbeiten und deren Aufgaben kennenlernen möchten. |
Ort | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster |
Teilnahmegebühr | 149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie) |
Unterrichtsstunden | 8 Std. |
Termin | 07.03.2019 |
Zeit | 10:00 – 17:00 Uhr |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Lernmittel | Skript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. |
Veranstaltungsnummer | D 01/19 |
Information | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Tel.: 0251 526287 Fax: 0251 526724 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |
Anmeldung |