Abgrenzung und Delegation von Betreueraufgaben 01/19
 
Delegation und Abgrenzung von Betreueraufgaben versus Aufgaben der Sozialbehörden, Dienste und Einrichtungen

Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.

Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Aufgaben des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich eindeutig geregelt.

Arbeitsschwerpunkte

  • Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
  • Delegation und Abgrenzung
  • Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. Krankenhaussozialdienste, ambulantes betreutes Wohnen, stationäre Einrichtung der Altenpflege usw.
     
    LeitungUwe Fillsack
    - Dipl.-Sozialarbeiter
    - Organisator (IHK)
    - Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger
    - Unternehmensberater (KMU)
    - Dozent
    ZielgruppeVereins-, Behörden-und Berufsbetreuer/innen sowie Interessierte, welche z.B. mit Betreuern arbeiten und deren Aufgaben kennenlernen möchten.
    OrtBetreuer/innen-
    Weiterbildung
    Südstraße 7a
    48153 Münster
    Teilnahmegebühr149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie)
    Unterrichtsstunden8 Std.
    Termin07.03.2019
    Zeit10:00 – 17:00 Uhr
    AbschlussTeilnahmebescheinigung
    LernmittelSkript als PDF-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
    VeranstaltungsnummerD 01/19
    InformationBetreuer/innen-
    Weiterbildung
    Südstraße 7a
    48153 Münster

    Tel.: 0251 526287
    Fax: 0251 526724
     
    E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
     
    Internet: www.betreuer-weiterbildung.de

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