Seit 1994 betreuen wir berufsmäßig erwachsene Menschen auf der Grundlage des BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch). Zur Zeit werden in Deutschland ca. 1.319.000 Menschen betreut. Wir alle können in die
Lage kommen, aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder im Alter Hilfe von einem Betreuer in
Anspruch nehmen zu müssen.
Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung ist das Vorliegen einer
a) psychischen Krankheit
b) oder einer geistigen,
c) seelischen
d) oder körperlichen Behinderung,
sofern diese dazu führt, dass der betroffene Mensch seine Angelegenheiten nicht besorgen kann. Das Verfahren zur Betreuerbestellung kann durch einen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen ein-
geleitet werden. D.h., jedermann kann beim örtlichen Betreuungsgericht die Einleitung eines solchen
Verfahrens anregen.
Bei der Sachverhaltsermittlung hat das Gericht die Wünsche der betroffenen Person bezüglich der
Person des Betreuers grundsätzlich zu beachten. Wurde eine Betreuungsverfügung erteilt, muss diese
vom Betreuungsgericht und vom Betreuer beachtet werden. Das Gericht prüft eingehend, in welchen Aufgabenkreisen der Betroffene eines Betreuers bedarf und bestimmt diese Aufgabenkreise.
Diese können z.B. sein:
- Gesundheitsfürsorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Regelung der häuslichen Versorgung
- Regelung der Heimunterbringung
- Vertretung gegenüber Behörden
- Vermögenssorge
wird dabei vom Betreuungsgericht kontrolliert. Dabei stehen immer das Wohl und die Wünsche
des betreuten Menschen im Vordergrund:
- Der Betreuer soll den Betreuten persönlich begleiten und beraten.
- Der Betreute soll befähigt werden, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst
zu gestalten. - Der Betreuer soll den Wünschen des Betreuten nachkommen (außer, die Zumutbarkeitsgrenze ist erreicht).
- Der Betreuer soll wichtige Angelegenheiten vor ihrer Erledigung mit dem Betreuten besprechen.
- Der Betreuer soll dazu beitragen, dass die Krankheit bzw. Behinderung beseitigt, gelindert oder
die Folgen gemindert werden. - Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (innerhalb seines Aufgaben-
kreises). - Das Vermögen und Einkommen muss vor allem dazu eingesetzt werden, die Lage des Betreuten
zu erleichtern und den von früher gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
Für Ihre persönliche Vorsorge bieten Ihnen unser kooperierender Notar und Rechtsanwalt:
- Persönliche Beratung in der Kanzlei in Senden
oder im Betreuungsbüro in Münster
oder bei Ihnen Zuhause - Ausführliche Information bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge.
- Erstellung von Vollmachten und/oder Verfügungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
- Rechtliche Absicherung Ihrer Verfügungen (z.B. Einholen von ärztlichen Gutachten oder notarielle Beurkundung).
- Sichere und sinnvolle Hinterlegung Ihrer Verfügungen (z.B. beim Notar oder beim Vorsorgeregister).