Zertifikatslehrgang „Fachkraft in der Betreuungsbehörde" 01/19
 
Zertifikatslehrgang "Fachkraft in der Betreuungsbehörde"

Der Lehrgang richtet sich an Führungs- und Fachkräfte in den Betreuungsbehörden; er ist auch geeignet, um neue Mitarbeiter auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Diese Aufgaben verlangen vielseitige Kenntnisse und Fähigkeiten, die in unseren speziellen Fortbildungen erworben und gestärkt werden können. Die Behörde hat dabei eine den Aufgaben entsprechende Fortbildung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen.

Die Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse der Betreuungsbehörde zugeschnitten. Das erforderliche Fachwissen wird vermittelt und in Kleingruppen praxisgerecht erarbeitet. Möglichkeiten zum fachlichen Austausch sind gegeben und konkrete Fragestellungen aus der Praxis werden beantwortet. Die einzelnen Seminartage bzw. Module ergänzen sich thematisch.

Teilnahme an einzelnen Seminaren/Modulen:
Die Teilnahme an den einzelnen Modulen bzw. Einzelseminaren ist auch möglich, ohne am gesamten Zertifikatslehrgang teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Teilnahmebescheinigung. Allerdings ist die Zertifizierung nur nach der Teilnahme am gesamten Lehrgang innerhalb von zwei Jahren möglich.



Lehrgangsübersicht:
8 Tage:
1. Modul: 11.02. - 12.02.2019 (Grundlagen - 2 Tage)
2. Modul: 25.03. - 27.03.2019 (Betreuungsgerichtshilfe - 3 Tage)
3. Modul: 06.05. - 08.05.2019 (Querschnittsaufgaben - 3 Tage)

Modul 1 (2 Tage): (Grundlagen)

Rechtliche Grundlagen
(11.02.2019 - Ralph Chauvistré)
- Betreuungsvoraussetzungen
- Betreuerauswahl
- Aufgabenkreise
- Auswirkungen auf Geschäftsfähigkeit
- Einwilligungsvorbehalt, Genehmigungstatbestände
- Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Eignung des Betreuers
(12.02.2019 - Ralph Chauvistré)
- Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer
- die erforderliche Qualifikation des Berufsbetreuers
- Qualitätskriterien
- die unterschiedlichen Anforderungsprofile
- Beratung und Unterstützung des Betreuers

Modul 2 (3 Tage): (Betreuungsgerichtshilfe)

Vermittlung anderer Hilfen und Vorfeldberatung
(25.03.2019 - Ralph Chauvistré)
- andere Hilfen: kennen, darüber informieren, diese vermitteln
- Was genau bedeutet und umfasst „Vermittlung“?
- Vernetzung mit Anbietern und Trägern sozialer Hilfen
- Unterscheidung zwischen Rechtlicher und Sozialer Betreuung
- die Moderation und das Gespräch mit dem Betroffenen

Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde
(26.03.2019 - Ralph Chauvistré)
- die Anforderungen und Inhalte des Berichts nach § 8 BtBG
- neue Anforderungen ab dem 01.07.2014
- die Änderungen im Verfahrensrecht
- die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
- Sachverhaltsermittlung
- Betreuervorschlag

Unterbringung, Zwang und Gewalt
(27.03.2019 - Ralph Chauvistré)
- Aufgaben in den Unterbringungsverfahren
- Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten
- Zwangsmaßnahmen und Gewaltanwendung
- Zutritt zur Wohnung
- gerichtliche oder behördliche Anordnung
- Verfahren bei Gefahr im Verzug
- Zulässigkeit und Haftung
- Problemstellungen aus der Praxis

Modul 3 (3 Tage): (Querschnittsaufgaben)

Beratung und Gesprächsführung
(06.05.2019 - Dorthe Leschnikowski-Bordan)
- schwierige Gespräche führen
- richtig kommunizieren
- bewährte Kommunikationskonzepte
- zwischen den Zeilen lesen können
- Vertrauen schaffen
- Rahmen eines erfolgreichen Gesprächs

Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Betreuungsverfügung
(07.05.2019 - Ralph Chauvistré)
- Beratung bei der Erstellung
- Umfang der Pflichten der Betreuungsbehörde
- der notwendige Inhalt und die Eignung der gängigen Vordrucke
- Patientenwille und Einwilligungsfähigkeit
- Beglaubigung und Beurkundung
- Vollmacht und Betreuung
- Missbrauch der Vollmacht und Kontrollbetreuung

Ehrenamtliche Betreuer gewinnen und begleiten
(08.05.2019 - Ralph Chauvistré)
- Anforderungen an den ehrenamtlichen Betreuer
- wann ist der vorgesehene Betreuer geeignet?
- der Wunsch des Betreuten und die Erwartungen der Familie
- welche Hilfen braucht der ehrenamtliche Betreuer
- Befreiungen von Rechnungslegung und gerichtlichen Genehmigungen
- Betreuer einführen, beraten, fortbilden, unterstützen und begleiten
- die Aufgaben der Betreuungsbehörde und des Betreuungsvereins


Teilnahmegebühr:
Der Preis für den gesamten Lehrgang (= 64 Unterrichtsstunden in drei Lehrgangsmodulen = 8 Tage) beträgt 999,90 € bzw. 899,90 €/ 799,90 € (ermäßigt).
In der Gebühr sind die Seminarunterlagen und die Getränke enthalten.

Rabatt:
Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsbüros, Berufs-, Vereins-, und Behördenbetreuer/innen, welche Mitglied im BGT, BdB oder BVfB sind erhalten einen Rabatt von max. 10 %. Den gleichen Rabatt erhalten Mehrfachbucher (mind. zwei Seminare oder mind. zwei Teilnehmer/innen) und alle Teilnehmer/innen, die in der Vergangenheit bereits eines unserer Seminare besucht haben als Treuerabatt.
Um die kontinuierliche Weiterbildung unserer Lehrgangsteilnehmer/innen zu fördern, gewähren wir den Absolvent/inn/en unserer Lehrgänge "Berufsbetreuer/in", "Betreuungsassistent/in", "Nachlasspfleger/in", "Fachkraft in der Betreuungsbehörde" und "Verfahrenspfleger/in" danach 20 % Rabatt beim Besuch unserer Seminare (Weiterbildungsrabatt).
Diesen Weiterbildungsrabatt von 20 % gewähren wir auch den Absolvent/inn/en des B.A.-Studiengangs "Betreuung und Vormundschaft" der Steinbeis-Hochschule Berlin sowie deren Mitarbeiter/innen.

Bildungsscheck NRW:
Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/innen der Betreuungsvereine, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/inne/n sowie Berufsbetreuer/innen aus NRW erhalten gegen Einlösung des Bildungsschecks NRW den Nachlass von max. 50 %. Unter www.bildungsscheck.de finden Sie alle Informationen dazu.

Prämiengutschein des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Wir nehmen auch gerne Prämiengutscheine an. Ersparnis für Sie: 50 %. Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info .

Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben durch die DRV und Transfergesellschaften:
Unter Umständen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung gem. SGB VI und SGB IX die gesamten Kosten der beruflichen Anpassung als Rehabilitationsmaßnahme.
Transfergesellschaften fördern in der Regel ebenfalls die Ausbildung.

Mehrere Rabatte/Nachlässe können nicht kombiniert werden.
 
LeitungRalph Chauvistré
- Diplom Rechtspfleger
- Nachlasspfleger
- Testamentsvollstrecker
- Dozent

Dorthe Leschnikowski-Bordan
- Magistra Artium (M.A.)
- Trainerin, Beraterin, Einzelcoach
- Dozentin u.a. an der Hochschule Bochum

Zielgruppe(künftige) Mitarbeiter/innen/Fachkräfte von Betreuungsbehörden.
OrtBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster
Teilnahmegebühr999,90 bzw. 899,90/799,90 (ermäßigt) bzw. 499.95 (Bildungsscheck-, prämie)
Unterrichtsstunden64 (8 Tage)
Termin3 Module (8 Tage):
11.02. - 12.02.2019
25.03. - 27.03.2019
06.05. - 08.05.2019
Zeittäglich 10:00 - 17:00 Uhr
AbschlussZertifikat "Fachkraft in der Betreuungsbehörde - bei Absolvierung des gesamten Lehrgangs (innerhalb von zwei Jahren).
LernmittelTextsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag) - kann bei Lehrgangsbeginn für 16,80 € erworben werden, Skripte als pdf-Datei - zum selbst ausdrucken - werden vor Lehrgangsbeginn per E-Mail versandt.
VeranstaltungsnummerBBB 01/19
InformationBetreuer/innen-
Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Tel.: 0251 526287
Fax: 0251 526724
 
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
 
Internet: www.betreuer-weiterbildung.de

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