Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei Betreuten - die neue Rechtslage (§§ 1901a, 1906a BGB u.a.)
Das „Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten“ ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.
Die Neuregelung der Zwangsbehandlung enthält einige Bestimmungen, die die bisherige Praxis verändern. Im Seminar wird der Überblick über die gesetzlichen Änderungen und ihre Konsequenzen für die Praxis gegeben.
Arbeitsschwerpunkte:
- Die „Schutzlücke“ im Gesetz bis zur Neuregelung
- Die Überlegungen des Gesetzgebers bei der Neuregelung
- Der „Ultima-Ratio-Vorbehalt“
- Die neuen Regelungen im materiellen Recht sowie im Verfahrensrecht
- Anforderungskatalog an Einwilligungen in ärztliche Zwangsmaßnahmen
- Der Vorrang von Patientenverfügungen
- Das Verfahren bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Auswirkungen für die Praxis
Leitung | Uwe Fillsack - Dipl.-Sozialarbeiter - Organisator (IHK) - Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger - Unternehmensberater (KMU) - Dozent u.a. an der Steinbeis-Hochschule Berlin (im Bachelor-Studiengang „Betreuung und Vormundschaft“) |
Zielgruppe | Berufs-, Vereins- und Behördenbetreuer/innen sowie andere Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, Einrichtungsleiter/innen, Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen und von Krankenhäusern und Kliniken, Interessierte. |
Ort | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster |
Teilnahmegebühr | 149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsprämie/-scheck) |
Unterrichtsstunden | 8 |
Termin | 26.01.2018 |
Zeit | 10:00 – 17:00 Uhr |
Abschluss | Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. |
Lernmittel | Skript als pdf-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. |
Veranstaltungsnummer | Z 01/18 |
Information | Betreuer/innen-Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Tel.: 0251 526287 Fax: 0251 526724 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |
Anmeldung |