Persönliche Vorsorge für den Krankheitsfall, bei Unfallfolgen und für das Alter
Mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sollen Vorkehrungen für den Krankheitsfall getroffen werden. Wenn z.B. im Alter, nach einem Unfall oder einer Erkrankung die Angelegenheiten nicht mehr geregelt werden können, muss rechtlich vertreten werden. Dies kann Regelungen über das Vermögen oder z.B. zur Weiterführung oder auch Einstellung medizinischer Maßnahmen zur Lebensverlängerung betreffen. Die Annahme, dass Freunde oder Angehörige dann entscheiden können, ist nur bedingt richtig.
Daher wird auch das Ehegattenvertretungsrecht genau betrachtet.
Arbeitsschwerpunkte
Leitung | Uwe Fillsack - Dipl.-Sozialarbeiter - Organisator (IHK) - Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger - Unternehmensberater (KMU) - Dozent (u.a. an der Steinbeis-Hochschule Berlin) |
Zielgruppe | Berufs-, Vereins-, Behördenbetreuer/innen und Interessierte (z.B. aus den Bereichen Pflege, aus Krankenhäusern und Kliniken) |
Ort | Jugendherberge Stuttgart international St. Helens Haußmannstraße 27 70188 Stuttgart |
Teilnahmegebühr | 149,90 bzw. 134,90/119,90 (ermäßigt) bzw. 74,95 (Bildungsscheck/-prämie) |
Unterrichtsstunden | 8 |
Termin | 18.06.2018 |
Zeit | 10:00 - 17:00 Uhr |
Abschluss | Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. |
Lernmittel | Broschüren. Skript als pdf-Datei - zum selbst ausdrucken - wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. Broschüre |
Veranstaltungsnummer | PV 02/18 |
Information | Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster Tel.: 0251 526287 Fax: 0251 526724 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de Internet: www.betreuer-weiterbildung.de |
Anmeldung |